Teuerungsfonds
Darf die Pensionskasse Solothurn den Teuerungsfonds auflösen?
Die BVG- und Stiftungsaufsicht muss diese Frage klären. So lautet der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen
Mit Urteil vom 17. Januar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht unsere Beschwerde leider abgewiesen.
Wir werden nun die Urteilsbegründung, welches 26 Seiten umfasst, unter Beizug unseres Rechtsvertreters gründlich analysieren.
Als Rechtsmittel steht uns noch eine Beschwerde ans Bundesgericht, welche innert 30 Tagen einzureichen ist, zur Verfügung.
Ob wir von dieser Möglichkeit Gebrauch machen ist offen.
23. Januar 2018 Rolf Neuenschwander, Präsident
Der Vorstand hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 1. Februar 2018 Kenntnis genommen vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2018, mit dem unsere Beschwerde zur Auflösung des Teuerungsfonds abgewiesen wurde.
Nach Prüfung der Urteilsbegründung und nach Rücksprache mit unserem Rechtsvertreter hat der Vorstand beschlossen, das Rechtsmittel zu ergreifen und Beschwerde gegen diesen ablehnenden Entscheid beim Bundesgericht zu erheben.
Auflösung des Teuerungsfonds der Pensionskasse Kanton Solothurn
Rolf Neuenschwander, Präsident Ppkso
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Ppkso abgelehnt. Damit fliesst der Überschuss von 26 Mio. Franken aus dem aufgelösten Teuerungsfonds in das Vorsorgevermögen der Pensionskasse. Statt der Bildung einer Rückstellung für zukünftige Teuerungszulagen wird damit der Deckungsgrad der Pensionskasse leicht erhöht.
Für die bisherigen Rentenbezüger hat das keine Folgen. Ihre Renten bleiben unangetastet.
Bei anziehender Teuerung stehen der Kasse für die Kaufkrafterhaltung der Renten zwei Wege offen. Entweder verfügt sie über freie Mittel (Deckungsgrad 117%) oder sie beantragt beim Regierungsrat die gemäss Pensionskassengesetz mögliche Erhöhung des Arbeitgeberbeitrages um 2% zur Finanzierung eines moderaten Teuerungsausgleichs.
Tschau Teuerungsfonds
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